VeröffentlichtZuschuss

Sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt wissenschaftliche Nachwuchsgruppen zum Themenkomplex Stadt-Umland-Regionen auf der Grundlage des Rahmenprogramms Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA3). Gefördert werden Forschungsarbeiten von interdisziplinär zusammengesetzten sozial-ökologischen Nachwuchsgruppen. Die Nachwuchsgruppen arbeiten interdisziplinär mit den Natur- und Ingenieurswissenschaften zusammen, beziehen Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis ein und sind offen und anschlussfähig. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte eine Projektskizze bei dem beauftragten DLR Projektträger ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen.

Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.

Ihr Projekt weist ein eigenes Forschungskonzept sowie eine interdisziplinäre Zusammensetzung auf.

Sie sind als Leiterin oder Leiter der Nachwuchsgruppe spätestens bei Projektstart promoviert und stehen am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn, Ihre Promotionsprüfung liegt zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung nicht länger als 4 Jahre zurück.

Alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen.

Die Nachwuchsgruppe wird von einer auf dem Gebiet der inter- und transdisziplinären Forschung erfahrenen Mentorin oder einem erfahrenen Mentor unterstützt.

Die aufnehmende Einrichtung stellt den angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe die notwendige Infrastruktur zur Verfügung.

Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz nutzen.

Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmlicher Förderantrag

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizzen zu folgenden Fristen ein: 29.4.2024, 29.4.2026, 29.4.2028

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung