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Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Aktualisiert vor 22 Tagen

Unternehmen der Weinwirtschaft können Zuschüsse für Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten beantragen.

Programmdetails

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie, wenn Sie den Absatz und die Vermarktung von Weinen aus Rheinland-Pfalz auf Drittlandsmärkten planen. Sie erhalten eine Förderung für Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, die Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Informationsveranstaltungen und Informationsreisen, Studien über neue Märkte zur Verbesserung der Absatzförderungsmaßnahmen sowie zur Bewertung der Ergebnisse der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen oder Zusammenschlüsse von Unternehmen der Weinwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz.

Die Maßnahme muss sich auf Weine rheinland-pfälzischer Herkunft beziehen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme und zu bestimmten Auswahlterminen einzureichen.

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt

Unternehmen der Weinwirtschaft, Marketingorganisationen, anerkannte Erzeuger- oder Branchenorganisationen, öffentliche Stellen der Weinwirtschaft

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Rheinland-Pfalz
  • iAntragsteller: unternehmen, verein, gemeinnuetzig, stiftung
  • Förderbetrag: ab 5.000 €