VeröffentlichtZuschuss
Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten im Weinsektor
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Aktualisiert vor 22 Tagen
Unternehmen der Weinwirtschaft können Zuschüsse für Maßnahmen zur Absatzförderung auf Drittlandsmärkten beantragen.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie, wenn Sie den Absatz und die Vermarktung von Weinen aus Rheinland-Pfalz auf Drittlandsmärkten planen. Sie erhalten eine Förderung für Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, die Teilnahme an bedeutenden internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Informationsveranstaltungen und Informationsreisen, Studien über neue Märkte zur Verbesserung der Absatzförderungsmaßnahmen sowie zur Bewertung der Ergebnisse der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen oder Zusammenschlüsse von Unternehmen der Weinwirtschaft mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
Die Maßnahme muss sich auf Weine rheinland-pfälzischer Herkunft beziehen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 5.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind vor Beginn der Maßnahme und zu bestimmten Auswahlterminen einzureichen.
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Unternehmen der Weinwirtschaft, Marketingorganisationen, anerkannte Erzeuger- oder Branchenorganisationen, öffentliche Stellen der Weinwirtschaft
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: unternehmen, verein, gemeinnuetzig, stiftung
- €Förderbetrag: ab 5.000 €