VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Aktualisiert vor 29 Tagen

Das Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes.

Programmdetails

Das Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen: Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ohne freiwilligen Landtausch, freiwilliger Landtausch, freiwilliger Nutzungstausch, Maßnahmen der Dorfentwicklung sowie dem ländlichen Charakter angepasste, nichtgemeinschaftliche Infrastrukturmaßnahmen in Flurneuordnungen. Gefördert werden außerdem die Erarbeitung von „Integrierten Konzepten der ländlichen Entwicklung (ILEK)“ sowie ein Regionalmanagement zur Organisation und Umsetzung von regionalen Entwicklungsstrategien. Darüber hinaus können mit dem Regionalbudget Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung eines ILEK dienen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art der Maßnahme zwischen 35 Prozent und maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände, Gemeinden, gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Es gelten spezifische Bedingungen für die Förderung.

Auf einen Blick

Förderquote
35 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Baden-Württemberg

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg
  • iAntragsteller: unternehmen, kommune, stiftung, genossenschaft