VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Tourismusentwicklung
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert bedeutsame touristische Projekte zu Marketing, Netzwerkstärkung, Digitalisierung und nachhaltiger Tourismusentwicklung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Programmdetails
Die Förderung umfasst bedeutsame touristische Projekte im Einklang mit dem Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027, darunter: Tourismusmarketingmaßnahmen, Digitalisierungsinitiativen, Nachhaltigkeitsstärkung und Modernisierung des Tourismusangebots; Konzeptentwicklung und Marktforschungsstudien; touristische Netzwerkprojekte mit regionaler Wirkung; und Maßnahmen regionaler Tourismusorganisationen. Zweistufiges Verfahren: informelle Voranfrage, dann förmlicher Antrag vor Projektbeginn. Allgemeine Maßnahmen: Einreichung bis 30. Oktober für das Folgejahr; regionale Tourismusorganisationen: bis 30. Juni.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen und regionale Tourismusorganisationen.
Die Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Allgemeine Maßnahmen bis 30. Oktober; regionale Tourismusorganisationen bis 30. Juni für das Folgejahr
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, regionale Tourismusorganisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, kommune, oeffentlich, stiftung
- €Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €