VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Tourismusentwicklung

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert bedeutsame touristische Projekte zu Marketing, Netzwerkstärkung, Digitalisierung und nachhaltiger Tourismusentwicklung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Programmdetails

Die Förderung umfasst bedeutsame touristische Projekte im Einklang mit dem Masterplan Tourismus Sachsen-Anhalt 2027, darunter: Tourismusmarketingmaßnahmen, Digitalisierungsinitiativen, Nachhaltigkeitsstärkung und Modernisierung des Tourismusangebots; Konzeptentwicklung und Marktforschungsstudien; touristische Netzwerkprojekte mit regionaler Wirkung; und Maßnahmen regionaler Tourismusorganisationen. Zweistufiges Verfahren: informelle Voranfrage, dann förmlicher Antrag vor Projektbeginn. Allgemeine Maßnahmen: Einreichung bis 30. Oktober für das Folgejahr; regionale Tourismusorganisationen: bis 30. Juni.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen und regionale Tourismusorganisationen.

Die Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 200.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Allgemeine Maßnahmen bis 30. Oktober; regionale Tourismusorganisationen bis 30. Juni für das Folgejahr

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Tourismusverbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, regionale Tourismusorganisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, kommune, oeffentlich, stiftung
  • Förderbetrag: 10.000 € – 200.000 €
Förderung der Tourismusentwicklung – Förderprogramm | FörderBase