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Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Aktualisiert vor 29 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt innovative Kooperationsprojekte in der Land- und Ernährungswirtschaft.

Programmdetails

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung eines innovativen Kooperationsprojekts in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forstwirtschaft. Sie erhalten eine Förderung für laufende Ausgaben der Zusammenarbeit sowie die Durchführung von Projekten Operationeller Gruppen (OG) der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, in denen neue Prozesse, Produkte, Technologien, Methoden und Dienstleistungen entwickelt und erprobt werden. Die Höhe des Zuschusses für Projekte von OGs der EIP hängt von der Maßnahme ab und beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Projekte außerhalb von OGs der EIP beträgt 40 Prozent der Investitionen, 75 Prozent der Kosten für die laufenden Zusammenarbeit, maximal EUR 500.000 je Projekt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Operationelle Gruppen sowie rechtsfähige Projektträger mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Baden-Württemberg

Antragsberechtigt

Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 500.000 €
Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum (VwV -Zusammenarbeit) – Förderprogramm | FörderBase