VeröffentlichtZuschuss
Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF unterstützt Sie bei Weiterbildungsmaßnahmen nach Ihrer Berufsausbildung mit einem Stipendium.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Weiterbildungsmaßnahmen im Anschluss an Ihre Berufsausbildung mit einem Stipendium. Sie erhalten einen Zuschuss für Bildungsmaßnahmen in Deutschland sowie innerhalb der EU, die auf dem Bildungsmarkt angeboten werden oder speziell zu entwickeln sind, Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr („IT-Bonus“). Die Förderung je Stipendiatin oder Stipendiat beträgt bis zu 3.045 EUR innerhalb eines Kalenderjahres, in Ausnahmefällen auch mehr. Für den Kauf eines Computers können Sie im ersten Förderjahr 250,00 EUR bekommen. Die Höchstförderung von 9.135 EUR pro Stipendiatin oder Stipendiat darf in 3 Förderjahren nicht überschritten werden. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle, also zum Beispiel der Handwerkskammer. Beschäftigte in bundesgesetzlich geregelten Berufen im Gesundheitswesen, wie beispielsweise in der Alten- oder Krankenpflege, beantragen den Zuschuss bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Eine Kombination der Begabtenförderung berufliche Bildung mit einer anderen Förderung für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen nachgewiesen haben.
Nicht förderfähig
- •Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen werden nicht gefördert.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf,Vorschlag eines Betriebs oder einer Berufsschule
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 9.135 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- €Förderbetrag: bis 9.135 €