VeröffentlichtZuschuss

Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Erfassung und Sanierung von Altlasten sowie zum Bodenschutz.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, zur Ermittlung und Abwehr von Gefahren, im Zusammenhang mit kommunalen Planungen sowie des Bodenschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 12.800. Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher schriftlicher und digitaler Form an die zuständige Bezirksregierung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des Privatrechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung sowie wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 12.800 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Öffentliche Einrichtung, Kommune

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: ab 12.800 €