VeröffentlichtZuschuss
Förderprogramm Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Erfassung und Sanierung von Altlasten sowie zum Bodenschutz.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, zur Ermittlung und Abwehr von Gefahren, im Zusammenhang mit kommunalen Planungen sowie des Bodenschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 12.800. Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher schriftlicher und digitaler Form an die zuständige Bezirksregierung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des Privatrechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung sowie wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 12.800 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: ab 12.800 €