VeröffentlichtZuschuss
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Zuschüsse für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei Vorhaben, die die Waldbewirtschaftung verbessern und der Überwindung struktureller Nachteile dienen, die vor allem aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung resultieren. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für Waldpflegeverträge, Mitgliederinformation und -aktivierung, eigenständige, überbetriebliche Zusammenfassung oder Koordinierung des Holzangebots, Professionalisierung von Zusammenschlüssen, Gutachten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Der Zeitraum für Ihre Förderung beträgt bei Waldpflegeverträgen und Mitgliederinformation und -aktivierung bis zu 10 Jahre, bei Förderung der Professionalisierung bis zu 5 Jahre sowie bei Zusammenfassung und Koordinierung des Holzangebots bis zu 20 Jahre. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Waldflächen des Bundes
- •der Länder und außerhalb von Sachsen-Anhalt.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 500 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- €Förderbetrag: ab 500 €