VeröffentlichtZuschuss

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Zuschüsse für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei Vorhaben, die die Waldbewirtschaftung verbessern und der Überwindung struktureller Nachteile dienen, die vor allem aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung resultieren. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Sie erhalten die Förderung für Waldpflegeverträge, Mitgliederinformation und -aktivierung, eigenständige, überbetriebliche Zusammenfassung oder Koordinierung des Holzangebots, Professionalisierung von Zusammenschlüssen, Gutachten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab. Der Zeitraum für Ihre Förderung beträgt bei Waldpflegeverträgen und Mitgliederinformation und -aktivierung bis zu 10 Jahre, bei Förderung der Professionalisierung bis zu 5 Jahre sowie bei Zusammenfassung und Koordinierung des Holzangebots bis zu 20 Jahre. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Waldflächen des Bundes
  • der Länder und außerhalb von Sachsen-Anhalt.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 500 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • Förderbetrag: ab 500 €
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse – Förderprogramm | FörderBase