VeröffentlichtZuschuss
KMU -innovativ: Bioökonomie
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Förderung von innovativen Projekten im Bereich der Bioökonomie für KMU.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt innovative Vorhaben im Bereich der Bioökonomie. Im Fokus der Förderung stehen zukunftsweisende, klimaneutrale Produkte aus biogenen Ressourcen, die umweltschädliche Emissionen und Abfälle minimieren beziehungsweise Prozesse in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten einbinden. Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Mögliche Anwendungsfelder sind ressourcenschonende, biologische Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie, neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und hochveredelte Feinchemikalien, biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren, nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln, Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe, Pflanzenentwicklung und -züchtung sowie nachhaltige Pflanzengesundheit, Verbreiterung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik, Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering), Entwicklung biologischer Methoden/Techniken zur CO2-Konversion und Entwicklung neuer Methoden und Geräte in der Bioanalytik und Biosynthese. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise 3 Jahren.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten.
Nicht förderfähig
- •Das Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, unternehmen