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Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)

KfW

Aktualisiert vor 22 Tagen

Förderkredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden.

Programmdetails

Der Ergänzungskredit (523) fördert Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Der Kredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW oder des BAFA beantragt werden. Die maximale Kredithöhe beträgt 5 Mio. Euro, es gibt keinen Mindestbetrag. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des Kreditbetrags.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine bereits erteilte Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA.

Erforderliche Unterlagen

  • Zuschusszusage der KfW,Bewilligungsbescheid des BAFA

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage.

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen, privatperson, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: bis 5.000.000 €