VeröffentlichtDarlehen
Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)
KfW
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderkredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Programmdetails
Der Ergänzungskredit (523) fördert Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Der Kredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW oder des BAFA beantragt werden. Die maximale Kredithöhe beträgt 5 Mio. Euro, es gibt keinen Mindestbetrag. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des Kreditbetrags.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist eine bereits erteilte Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA.
Erforderliche Unterlagen
- Zuschusszusage der KfW,Bewilligungsbescheid des BAFA
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Zuschusszusage.
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, natürliche Personen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Vereine, gemeinnützige Organisationen.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: bis 5.000.000 €