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Rauskommen!
Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V.
Der bundesweite Wettbewerb »Rauskommen!« macht zahlreiche bewegende und bewegliche künstlerische Projekte und Angebote sichtbar, die die besonderen gestalterischen Talente von Kindern und Jugendlichen zeigen.
Programmdetails
Der bundesweite Wettbewerb »Rauskommen!« macht zahlreiche bewegende und bewegliche künstlerische Projekte und Angebote sichtbar, die die besonderen gestalterischen Talente von Kindern und Jugendlichen zeigen. Gesucht sind die spannendsten laufenden oder vor kurzem abgeschlossenen Aktivitäten von Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen, die in besonderer Weise - die Grenzen einer Einrichtung überschreiten, indem sie mobil, vielfältig vernetzt oder dezentral neuen Zielgruppen künstlerische Gestaltung ermöglichen (Zugangsbarrieren senken) - Kinder und/oder Jugendliche in die Ideenfindung, Organisation und Umsetzung einbinden und ihre Gestaltungskompetenz sichtbar machen (Partizipation und Sichtbarkeit) - eine Anknüpfung an Kinder- und Jugendkulturen und damit an das informelle Lernen schaffen (Jugendkultur und digitale Kommunikation) - übertragbare Elemente für andere Einrichtungen enthalten, die es dauerhaft ermöglichen, professionelle kulturelle Bildung offen und tatsächlich zugänglich zu gestalten (Transferideen). Ziel ist die Zugänglichkeit künstlerisch-kultureller Bildung. Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen haben hier viel zu bieten. »Rauskommen!« will ihren dezentralen, mobilen, partizipativen, inkludierenden Projekten und Angeboten eine öffentliche Plattform geben. Die Akteur*innen müssen sich dabei – geografisch oder mental – bewegt haben: an neue Orte, durch ungewöhnliche Formate, zusammen mit bislang unerreichten, bildungshungrigen Kindern und Jugendlichen oder in virtuellen, jungen Lebensrealitäten.
Voraussetzungen
Mitmachen können gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderart / Bereiche
- Preis
- Hinweise zur Frist
- 2. Quartal
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
gemeinnützige öffentliche oder freie Jugendkunstschulen und Kulturpädagogische Einrichtungen