VeröffentlichtZuschuss
Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.
Programmdetails
Die Förderung erhalten Sie für Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen, Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen.
Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: kommune, verein