VeröffentlichtZuschuss

Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.

Programmdetails

Die Förderung erhalten Sie für Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen, Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen.

Institutionell geförderte Kultureinrichtungen können keine Anträge mehr stellen.

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: kommune, verein