VeröffentlichtZuschuss
Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Geprüft vor 46 Tagen
Der Bund unterstützt den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten.
Programmdetails
Der Bund unterstützt den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze dort, wo ein von der Privatwirtschaft gestützter Ausbau bisher nicht gelungen ist. Es werden Investitionen zum flächendeckenden Ausbau von Gebieten gefördert, in denen bislang eine Unterversorgung herrschte. Hiermit möchte der Bund die Wirtschaftslücke schließen, die sich bei Telekommunikationsunternehmen ergibt. Sie erhalten die Förderung auch für die Errichtung von passiven Infrastrukturen wie zum Beispiel Glasfaserstrecken, die Sie den Netzbetreibern dann verpachten. Benötigen Sie zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der beiden oben genannten Modelle Planungshilfe und Beratung, so können Sie diese zur Qualitätssicherung auch gefördert bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Basisfördersatz beträgt normalerweise 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Betrag liegt bei 100.000.000 EUR pro Projekt. Die Bagatellgrenze für Ihr Projekt liegt bei 100.000 EUR. Ihr Basisfördersatz kann höher liegen, wenn es sich bei dem Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt. Je nach Abweichung von dem auf Gemeindeebene ermittelten einwohnerbezogenen Realsteuervergleich werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Für Ihre Planungsunterstützung und Beratung erhalten Sie maximal 50.000 EUR pro Gemeinde beziehungsweise 200.000 EUR pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifenden Projekten. Bitte stellen Sie Ihren Antrag im Rahmen der gesonderten Förderaufrufe.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, die im Projektgebiet liegen, einschließlich Gemeinden, Stadtstaaten und kommunale Zweckverbände.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 100.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung derzeit nicht möglich
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: 100.000 € – 100.000.000 €