VeröffentlichtDarlehen, Zuschuss
Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung für klimagerechte Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Investorin und Investor bei der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen. Sie erhalten eine Förderung für den Neubau (einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums) innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und für Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gemeinschaftswohnungen, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55), sowie Ausbau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die entsprechende Wohnformprojekte planen.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie die Errichtung von Gemeinschaftswohnungen für bestimmte Personengruppen und die Einhaltung von Wohnflächengrößen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.850 € – 3.250 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- DarlehenZuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: unternehmen, kommune, privatperson, verein
- €Förderbetrag: 1.850 € – 3.250 €