VeröffentlichtZuschuss
Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert die Schaffung und Wiederherstellung von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen in der Agrarlandschaft durch investive Naturschutzmaßnahmen.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Habitaten und Lebensräumen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten in Agrarlandschaften. Die Förderung deckt drei Bereiche ab: investive Naturschutzmaßnahmen, Flächenerwerb durch Kommunen oder gemeinnützige Organisationen zur Biotopanlage, und Schutzkonzepte einschließlich Voruntersuchungen. Förderfähig sind Feuchtflächen, Hecken, Feldvegetation, wiedervernässte Flächen und halboffene Habitate in landwirtschaftlichen Regionen. Förderquote: 100 % (90 % für Kommunen).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen, Gemeindeverbände und gemeinnützige Organisationen.
Ein schriftlicher Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 250.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Schriftlicher Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen und Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, kommune, unternehmen
- €Förderbetrag: 2.500 € – 250.000 €