VeröffentlichtZuschuss

Projekte zum nicht-produktiven investiven Naturschutz

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert die Schaffung und Wiederherstellung von Lebensräumen für wildlebende Tiere und Pflanzen in der Agrarlandschaft durch investive Naturschutzmaßnahmen.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Habitaten und Lebensräumen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten in Agrarlandschaften. Die Förderung deckt drei Bereiche ab: investive Naturschutzmaßnahmen, Flächenerwerb durch Kommunen oder gemeinnützige Organisationen zur Biotopanlage, und Schutzkonzepte einschließlich Voruntersuchungen. Förderfähig sind Feuchtflächen, Hecken, Feldvegetation, wiedervernässte Flächen und halboffene Habitate in landwirtschaftlichen Regionen. Förderquote: 100 % (90 % für Kommunen).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen, Gemeindeverbände und gemeinnützige Organisationen.

Ein schriftlicher Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 250.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Schriftlicher Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Landwirtschaftliche Betriebsinhaber, sonstige Flächenbewirtschafter, Kommunen und Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, kommune, unternehmen
  • Förderbetrag: 2.500 € – 250.000 €