VeröffentlichtZuschuss
KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Förderung für Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Unterstützung risikoreicher industrieller Forschungsvorhaben im Bereich Materialforschung.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als Unternehmen, Hochschule oder Forschungseinrichtung bei risikoreichen industriellen Forschungsvorhaben und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der Materialforschung. Sie erhalten die Förderung für Projekte, die auf Anwendungen in den folgenden Bereichen ausgerichtet sind: Materialien für Gesundheit und Lebensqualität, Materialien für ein zukunftsfähiges Bauwesen und Infrastruktur, Materialien für die Sensorik, Aktorik beziehungsweise Mess- und Regeltechnik, Materialien für die Energietechnik, nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Materialien, Materialien für Mobilität und Transport. Möglich sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Einzelvorhaben sowie Verbundvorhaben von KMU mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen. Allianzen mit Großunternehmen, die als assoziierte Partner das Projekt unterstützen, sind ausdrücklich erwünscht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 2 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Interessierte Unternehmen – insbesondere Erstantragsteller – wenden sich bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger einzureichen. Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. eines Jahres. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Nicht förderfähig
- •Themen aus den Bereichen Nahrungs-
- •Futter- und Genussmittel sowie Kosmetika sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bewertungsstichtage sind jeweils der 15.4. und 15.10. eines Jahres.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, unternehmen