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Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV

Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Geprüft vor 37 Tagen

Das Programm fördert Maßnahmen für den Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Die Förderung erfolgt durch den Bund im Rahmen eines Sonderprogramms.

Programmdetails

Der Bund legt in unterschiedlichen Abständen Denkmalschutzsonderprogramme auf. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert unter anderem mit einem Denkmalschutz-Sonderprogramm Maßnahmen für den Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender unbeweglicher Kulturdenkmäler und historischer Orgeln, soweit diese unter Denkmalschutz gestellt sind. Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Sie ist durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen. Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes, hier die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Förderanträge sind bis zum 7. November 2025 zu stellen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind bis zum 7. November 2025 zu stellen.

Antragsberechtigt

Träger von national bedeutsamen Kulturdenkmälern und historischen Orgeln

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Keine Einschränkung
  • iAntragsteller: verein, kommune, soziale_einrichtung, sonstige