VeröffentlichtBürgschaft
Bürgschaft ohne Bank
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen unterstützt unternehmerische Investitionen durch Bürgschaften ohne den Weg über die Hausbank.
Programmdetails
Mit ihrem Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Sie durch Bürgschaften. Sie erhalten die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln. Die Förderung erhalten Sie für folgende Finanzierungsvorhaben: Existenzgründungen, Investitionen in Geschäfts- und Betriebserweiterungen sowie Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und Betriebsmittel. Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedoch EUR 250.000. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen können Sie auch eine längere Laufzeit in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Betriebe des Gartenbaus sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Die Bürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie den Nachweis ordentlicher wirtschaftlicher Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis ordentlicher wirtschaftlicher Verhältnisse,Unterlagen zum Vorhaben
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 250.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 250.000 €