VeröffentlichtZuschuss
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Geprüft vor 37 Tagen
Das Programm fördert den Einbau von erneuerbaren Heizungen in Neubauten und Bestandsgebäuden. Es werden Solarkollektoranlagen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen gefördert.
Programmdetails
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert den Einbau von Erneuerbaren Heizungen ab dem 2. Januar 2021 als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. In bestehenden Gebäuden werden Solarthermieanlagen gefördert, die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen. Die Antragstellung im Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ ist nur noch bis zum 31. Dezember 2020 möglich.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung bis zum 31. Dezember 2020
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Keine Einschränkung
- iAntragsteller: privatperson, kommune, unternehmen, sonstige