VeröffentlichtZuschuss
Heizungsförderung für Kommunen
KfW
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung für die energetische Sanierung von Heizungsanlagen in Kommunen.
Programmdetails
Die Heizungsförderung für Kommunen bietet Zuschüsse für die energetische Sanierung von Heizungsanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Kommunen können bis zu 5 Mio. Euro für Nichtwohngebäude und bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude beantragen. Die Förderung kann mit anderen Programmen kombiniert werden, sofern keine Kosten doppelt angesetzt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis über den Lieferungs- oder Leistungsvertrag
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 29. Dezember 2026
- Hinweise zur Frist
- Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die neue Heizungsanlage muss nach dem 29.12.2023 abgeschlossen werden.
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Kommunen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: bis 5.000.000 €