VeröffentlichtZuschuss

Heizungsförderung für Kommunen

KfW

Aktualisiert vor 22 Tagen

Förderung für die energetische Sanierung von Heizungsanlagen in Kommunen.

Programmdetails

Die Heizungsförderung für Kommunen bietet Zuschüsse für die energetische Sanierung von Heizungsanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Kommunen können bis zu 5 Mio. Euro für Nichtwohngebäude und bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude beantragen. Die Förderung kann mit anderen Programmen kombiniert werden, sofern keine Kosten doppelt angesetzt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über den Lieferungs- oder Leistungsvertrag

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
75 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
29. Dezember 2026
Hinweise zur Frist
Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die neue Heizungsanlage muss nach dem 29.12.2023 abgeschlossen werden.

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Kommunen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: bis 5.000.000 €