VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächen- und Grundwasserqualität gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Erreichung beziehungsweise zum Erhalt eines guten Zustandes von Oberflächen- und Grundwasser gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie erhalten die Förderung für die Ertüchtigung und den Ausbau von kommunalen Kläranlagen zur Phosphor- und/oder Stickstoffelimination, Maßnahmen an signifikant belastenden kommunalen Einleitungen, die Ausstattung von bis zu 15 Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanälen im Entwässerungsnetz einer kommunalen Kläranlage, die Erweiterung um eine Reinigungsstufe zur Entfernung von gefährlichen Stoffen, Spurenstoffen, Mikroplastik oder antibiotikaresistenten Keimen, Projekte zur Reduzierung der stofflichen Belastung durch Regen- und Mischwassereinleitungen oder zur gegebenenfalls erforderlichen Weiterentwicklung der Immissionsbetrachtung sowie innovative Verfahren und Vorhaben, die einen Bezug zu den förderfähigen Maßnahmen haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie Vorhaben durchführen, die der Beseitigung von Spurenstoffen in vom Land Hessen festgelegten prioritären Gebieten dienen, können Sie zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Voraussetzungen
Ihr Vorhaben muss zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sein.
Bei der Umsetzung müssen Sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der zuständigen unteren Wasserbehörde
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zweckverbände
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: kommune