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Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächen- und Grundwasserqualität gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Programmdetails

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Erreichung beziehungsweise zum Erhalt eines guten Zustandes von Oberflächen- und Grundwasser gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie erhalten die Förderung für die Ertüchtigung und den Ausbau von kommunalen Kläranlagen zur Phosphor- und/oder Stickstoffelimination, Maßnahmen an signifikant belastenden kommunalen Einleitungen, die Ausstattung von bis zu 15 Regenüberlaufbecken oder Stauraumkanälen im Entwässerungsnetz einer kommunalen Kläranlage, die Erweiterung um eine Reinigungsstufe zur Entfernung von gefährlichen Stoffen, Spurenstoffen, Mikroplastik oder antibiotikaresistenten Keimen, Projekte zur Reduzierung der stofflichen Belastung durch Regen- und Mischwassereinleitungen oder zur gegebenenfalls erforderlichen Weiterentwicklung der Immissionsbetrachtung sowie innovative Verfahren und Vorhaben, die einen Bezug zu den förderfähigen Maßnahmen haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie Vorhaben durchführen, die der Beseitigung von Spurenstoffen in vom Land Hessen festgelegten prioritären Gebieten dienen, können Sie zwischen 60 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Voraussetzungen

Ihr Vorhaben muss zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sein.

Bei der Umsetzung müssen Sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der zuständigen unteren Wasserbehörde

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Förderregion

Hessen

Antragsberechtigt

Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zweckverbände

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Hessen
  • iAntragsteller: kommune