VeröffentlichtZuschuss
Familienförderung
Land Sachsen-Anhalt
Aktualisiert vor 19 Tagen
Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden.
Programmdetails
Das Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt - FamBeFöG LSA) regelt die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden. Es umfasst auch die Förderung von Angeboten der Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Familien, Familienverbände, Beratungsstellen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: verein, soziale_einrichtung