VeröffentlichtZuschuss

Familienförderung

Land Sachsen-Anhalt

Aktualisiert vor 19 Tagen

Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden.

Programmdetails

Das Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt - FamBeFöG LSA) regelt die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien sowie Familienverbänden. Es umfasst auch die Förderung von Angeboten der Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Familien, Familienverbände, Beratungsstellen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein, soziale_einrichtung