VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben in anerkannten Zukunftsregionen mit Zuschüssen aus EFRE- und ESF+-Mitteln.
Programmdetails
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben in anerkannten niedersächsischen Zukunftsregionen. Sie erhalten die Förderung für investive und nichtinvestive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben in verschiedenen Handlungsfeldern. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ bei einer Laufzeit von grundsätzlich 36 Monaten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen
- iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig, unternehmen, stiftung, genossenschaft
- €Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €