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Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben in anerkannten Zukunftsregionen mit Zuschüssen aus EFRE- und ESF+-Mitteln.

Programmdetails

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben in anerkannten niedersächsischen Zukunftsregionen. Sie erhalten die Förderung für investive und nichtinvestive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben in verschiedenen Handlungsfeldern. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ bei einer Laufzeit von grundsätzlich 36 Monaten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 100.000 €
Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig, unternehmen, stiftung, genossenschaft
  • Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €
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