VeröffentlichtZuschuss
Förderung der internationalen Kooperation
Land Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung unterstützt die internationale Zusammenarbeit durch finanzielle Mittel für Projekte und Aktionen.
Programmdetails
Die Landesregierung unterstützt die internationale Zusammenarbeit auch durch finanzielle Mittel. Fördermittel können bei der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur beantragt werden, beispielsweise für: Aktionen und Projekte, die bestehende Regionalpartnerschaften des Landes begleiten oder der Anbahnung bzw. Verstetigung interregionaler Kooperationen dienen, internationale Jugendbegegnungen mit nichttouristischem Charakter, Vorhaben im Bereich kommunaler Partnerschaften. Erläuterungen zu Zielen, Antragsverfahren, förderfähigen Kosten etc. sind den Dokumenten auf der Website zu entnehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass mit einem Projekt, für das eine Förderung beantragt werden soll, erst begonnen werden darf, wenn der Zuwendungsbescheid erteilt oder ein sogenannter 'Vorzeitiger Maßnahmebeginn' genehmigt wurde.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Vereine, Verbände, Gemeinden, Städte und Landkreise, öffentliche Einrichtungen