VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung von Sanierungen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind auch Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel Dämmung der Gebäudehülle, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren, sommerlicher Wärmeschutz, Anlagentechnik (außer Heizung), zum Beispiel Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung, Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden, Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden, Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden, Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, Anschluss an ein Gebäudenetz, Anschluss an ein Wärmenetz, provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt (Förderung der Mietkosten für maximal 1 Jahr). Heizungsoptimierung, zum Beispiel Verbesserung der Anlageneffizienz (begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten beziehungsweise Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche), Emissionsminderung von Biomasseheizungen sowie Fachplanung und Baubegleitung. Förderfähig sind die Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einzelmaßnahme anfallen, sowohl für private als auch für kommunale, industrielle und gewerbliche Antragstellende. Dabei werden auch notwendige Umfeldmaßnahmen gefördert, die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies kann zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sein. Sie erhalten die Förderung als Investitionszuschuss („Zuschuss“) und können ergänzend ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Die Obergrenze der Zuschussförderung beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben und setzt sich aus den Fördersätzen Ihrer Einzelmaßnahmen und Ihren individuellen Bonussätzen zusammen.
Voraussetzungen
Förderfähig sind private, kommunale, industrielle und gewerbliche Antragstellende.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 60.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss | Darlehen
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, privatperson, unternehmen, verband, verein
- €Förderbetrag: bis 60.000 €