VeröffentlichtDarlehen
Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in der Aquakultur und Fischwirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung von Emissionen.
Programmdetails
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als Unternehmen mit dem Kredit „Aquakultur und Fischwirtschaft – Nachhaltigkeit“ bei der Finanzierung von Investitionen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen beitragen. Gefördert werden Investitionen zur Senkung von Emissionen und Energieverbrauch, in die ökologische Aquakultur sowie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen für Leasing-Verträge. Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Fischwirtschaft sowie KMU der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.
Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten
- •Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten
- •Aufwendungen für den Bau
- •Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen
- •Investitionen in die Versuchsfischerei
- •Kosten der Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen
- •Kosten für direkte Besatzmaßnahmen mit Ausnahme von bestimmten Erhaltungsmaßnahmen und Versuchsbesatzmaßnahmen
- •Umschuldungen
- •destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Verwendung von Netzen mit mehr als 2
- •5 km Länge.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 10.000.000 €