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Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Die Bundesregierung unterstützt förderungswürdige Vorhaben im Ausland mit Garantien für ungebundene Finanzkredite.
Programmdetails
Mit Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige Vorhaben im Ausland, insbesondere solche, die eine rohstoffpolitische Förderungswürdigkeit haben, also die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen erhöhen. Die UKF bieten Schutz vor dem Ausfall der gedeckten Forderung aufgrund von politischen und wirtschaftlichen Risiken. Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, in Deutschland angesiedelte Zweigniederlassungen von ausländischen Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken. Die Förderung erfolgt in Form einer Garantie, die die im Darlehensvertrag vereinbarte Forderung gegen einen ausländischen Schuldner absichert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind deutsche Kreditinstitute, in Deutschland angesiedelte Zweigniederlassungen von ausländischen Banken sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken.
Das Vorhaben muss ein gesamtwirtschaftliches Interesse haben und technisch sowie betriebswirtschaftlich ausgereift sein.
Nicht förderfähig
- •Ausschlüsse sind nicht spezifiziert.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Übernahme einer Gewährleistung
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Garantie
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen