VeröffentlichtSport und Bewegung
Förderung der Stiftung Deutsche Sporthilfe
Stiftung Deutsche Sporthilfe
Programmdetails
Seit 55 Jahren begleitet die Sporthilfe deutsche Nachwuchs- und Spitzensportler und Sportlerinnen auf dem Weg in die Weltspitze und auch über die sportliche Karriere hinaus. Nach Familie und Heimatverein ist sie häufig der erste Förderer in der noch jungen sportlichen Laufbahn. Die Sporthilfe unterstützt Athleten und Athletinnen mit finanziellen Mitteln sowie mit zahlreichen Maßnahmen zur persönlichen und schulischen bzw. beruflichen Entwicklung.
Das aktuelle Förderkonzept wurde zusammen mit den Spitzenverbänden und Athletenvertreterinnen und Athletenvertretern entwickelt. Es richtet sich an der sportlichen Leistung und der internationalen Perspektive aus, orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und soll die Athleten und Athletinnen bis zu einem potenzialgerechten Berufseinstieg unterstützen.
In den letzten Jahren ist die Förderung verstärkt auf die Vereinbarkeit von Spitzensport und Ausbildung ausgerichtet. Dies ist die entscheidende Aufgabe und zeigt Verantwortung für eine werteorientierte Sportförderung, die Athleten und Athletinnen über viele Jahre und über die aktive Laufbahn hinaus begleitet und sie nicht nach Maßstäben von Medien und Vermarktern betrachtet.
👥Zielgruppen/Bedingungen
Es werden alle Bundeskaderathleten und -athletinnen der olympischen Sportarten sowie ausgewählte Athleten und Athletinnen nicht-olympischer Sportarten gefördert.
Paralympische Athleten und Athletinnen erhalten eine Grundförderung analog zum Top-Team und Top-Team Future im olympischen Bereich sowie ausgewählte additive Förderprogramm, abhängig von der Leistung und dem Berufsstatus. Aus dem Gehörlosensport erhalten alle Athleten und Athletinnen aus dem Deaflympics-Kader eine monatliche Grundförderung sowie darüber hinaus gezielte additive Förderprogramme.
ℹWeitere Informationen
- Link zur Website
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Sport und Bewegung
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein