VeröffentlichtZuschuss
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen.
Programmdetails
Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie gefördert. Ziel ist es, die Qualität und Attraktivität der bayerischen Tourismusbetriebe nachhaltig zu erhöhen. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, wobei Privatvermieter ausgeschlossen sind. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in C-Gebieten bis zu 45 Prozent, mit einer Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 Euro.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie gemäß KMU-Definition der EU.
Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Finanzierungsbestätigung der Hausbank
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 30.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: ab 30.000 €