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Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen.

Programmdetails

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie gefördert. Ziel ist es, die Qualität und Attraktivität der bayerischen Tourismusbetriebe nachhaltig zu erhöhen. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, wobei Privatvermieter ausgeschlossen sind. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in C-Gebieten bis zu 45 Prozent, mit einer Mindestinvestitionsgrenze von 30.000 Euro.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie gemäß KMU-Definition der EU.

Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Finanzierungsbestätigung der Hausbank

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 30.000 €
Förderquote
20 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Bayern

Antragsberechtigt

kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bayern
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: ab 30.000 €
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ – Förderprogramm | FörderBase