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Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt beim Aufbau von Senioren- und Pflegestützpunkten sowie Seniorenstützpunkten mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie beim Aufbau von Senioren- und Pflegestützpunkten und von Seniorenstützpunkten. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Einrichtung und zum Betrieb von Senioren- und Pflegestützpunkten (das sind Beratungsstellen, in denen die Aufgaben der Seniorenberatung und eines Pflegestützpunktes zusammengeführt werden) und Seniorenstützpunkten (das sind Beratungsstellen zur Seniorenberatung in Gebietskörperschaften, in denen kein Pflegestützpunkt besteht). Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Projekte zur Digitalisierung der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen und der Seniorenstützpunkte Niedersachsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, als kommunale Gebietskörperschaft, die im Jahr der Antragstellung Bedarfsweisungen erhält, bekommen Sie bis zu 80 Prozent, höchstens aber EUR 40.000 pro Jahr. Ihre Sachausgaben dürfen 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen, kreis- und regionsangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 40.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: bis 40.000 €