VeröffentlichtZuschuss
Innovationsförderung im Verbraucherschutz
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Das Förderprogramm unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Verbraucherschutz.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Verbraucherschutz. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Untersuchungen, Forschung, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern im Verbraucherschutz, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und Anbieterverhalten, zum nachhaltigen Konsum und Ähnliches, Vorhaben zur Steigerung der wissenschaftlichen Grundlagen und zur Gestaltung verbraucherpolitischer Maßnahmen in den verschiedenen Markt-, Rechts- und verbrauchernahen Gesellschaftsbereichen sowie agile Formen der Verbraucherbeteiligung an Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen sowie bei der Gestaltung verbraucherorientierter politischer Maßnahmen. Sie erhalten einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 500.000 EUR pro Projekt. Sie stellen Ihren Antrag entweder im Call-Verfahren oder im Einzelfall-Verfahren. Im Call-Verfahren werden für einzelne Förderschwerpunkte gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Förderantrag reichen Sie bitte im Rahmen eines Förderaufrufs bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein. Im Einzelfall-Verfahren erfolgt die Antragstellung zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen.
Antragstellende benötigen eine Betriebsstätte in Deutschland und müssen die Empfehlungen des Leitfadens zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einhalten.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben
- •die der routinemäßigen Verbesserung bestehender Produkte
- •Verfahren und Leistungen
- •der laufenden Nutzung und Verwertung wissenschaftlich-technischer Informationen oder der Marktforschung dienen sowie Vorhaben zu Themengebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in den Bereichen Ernährung und Lebensmittel.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Stiftungen, Initiativen, Organisationen