VeröffentlichtBildung für nachhaltige Entwicklung, Kultur, Medien und Musik

Erhaltung des schriftlichen Kulturguts Förderprogramm der Bundesregierung Staatsministerin für Kultur und Medien

Bundesregierung Staatsministerin für Kultur und Medien

Programmdetails

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) führt das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland im Jahr 2023 fort. Rund 2,3 Millionen Euro stehen dafür aus dem Etat der BKM zur Verfügung. Das Programm fördert seit 2017 bundesweit Projekte, die historische Akten, Handschriften und Bücher von Bundes-, Landes- und kommunalen Einrichtungen für die Zukunft sichern. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Entsäuerung, zur Reinigung, zur Verpackung oder zur Restaurierung großvolumiger Bestände historischen Schriftguts. Förderfähig sind zudem konkrete bestandsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen wie beispielsweise die Schadenserfassung. Die geförderten Maßnahmen werden auf der Basis von Empfehlungen des Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ausgewählt.

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Für das Jahr 2023 können keine Anträge mehr gestellt werden. Über Fördermöglichkeiten in 2024 wird rechtzeitig vorab an dieser Stelle sowie auf der Website der KEK informiert.

Weitere Informationen

  • Link zur Stiftung
  • • Link zum Antragsformular

    • Link zu den Förderrichtlinien

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.300.000 €
Förderart / Bereiche
Bildung für nachhaltige EntwicklungKulturMedien und Musik
Hinweise zur Frist
Fortlaufende Förderung

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
  • Förderbetrag: bis 2.300.000 €