VeröffentlichtBauten und Denkmalschutz, Kultur, Medien und Musik
Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer
Stiftung Deutscher Denkmalschutz
- Einreichung eines Kurzantrages .
- Einreichung eines Kurzantrag es incl. Kostenschätzungen/bzw. Voranschläge sowie einen Finanzierungsplan (ggf. Eigenmittel, Versicherung, andere Fördermittel). Zusätzlich ist eine formlose Bestätigung der Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen im Vorwege von der Unteren Denkmalbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege erforderlich.
- Bei umfangreichern erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ist die Einreichung des regulären Antrages auf Förderung nötig. Antrag und Verfahren sind gemäß der Förderrichtlinien etwas umfangreicher. Persönliche Beratung dazu wird angeboten.
Um hochwassergeschädigten Denkmaleigentümern schnell helfen zu können, legt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ein Nothilfeprogramm auf
1.Stufe Nothilfe bis zu 2.500 Euro
Dieses Angebot ist besonders geeignet zur Notsicherung, für Notverschlüsse und zur Begleichung von Sachverständigenhonoraren.
2. Stufe Nothilfe bis 10.000 Euro
3. Stufe Nothilfe über 10.000 Euro
ℹWeitere Informationen
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Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 10.000 €
- Förderart / Bereiche
- Bauten und DenkmalschutzKulturMedien und Musik
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
- €Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €