VeröffentlichtBauten und Denkmalschutz, Kultur, Medien und Musik

Hochwasser-Soforthilfe für Denkmaleigentümer

Stiftung Deutscher Denkmalschutz

    Um hochwassergeschädigten Denkmaleigentümern schnell helfen zu können, legt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ein Nothilfeprogramm auf

    1.Stufe Nothilfe bis zu 2.500 Euro

  • Einreichung eines Kurzantrages .
  • Dieses Angebot ist besonders geeignet zur Notsicherung, für Notverschlüsse und zur Begleichung von Sachverständigenhonoraren.

    2. Stufe Nothilfe bis 10.000 Euro

  • Einreichung eines Kurzantrag es incl. Kostenschätzungen/bzw. Voranschläge sowie einen Finanzierungsplan (ggf. Eigenmittel, Versicherung, andere Fördermittel). Zusätzlich ist eine formlose Bestätigung der Notwendigkeit und Richtigkeit der Maßnahmen im Vorwege von der Unteren Denkmalbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege erforderlich.
  • 3. Stufe Nothilfe über 10.000 Euro

  • Bei umfangreichern erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ist die Einreichung des regulären Antrages auf Förderung nötig. Antrag und Verfahren sind gemäß der Förderrichtlinien etwas umfangreicher. Persönliche Beratung dazu wird angeboten.

Weitere Informationen

  • Download

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 10.000 €
Förderart / Bereiche
Bauten und DenkmalschutzKulturMedien und Musik
Hinweise zur Frist
Fortlaufende Förderung

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein
  • Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €