VeröffentlichtZuschuss
Förderung des Ausbaus der öffentlichen und außeruniversitären FuE- und Innovationsinfrastruktur
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei Investitionen in Forschungsinfrastrukturen.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Einrichtung der angewandten wirtschaftsnahen, außeruniversitären Forschung mit Mitteln der Europäischen Union bei Investitionen zum Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur bei der Bewältigung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben zugutekommen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben zur Errichtung von Forschungsinfrastrukturen oder Netzwerken der Informations- und Kommunikationstechnologie, zur Anschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke und technische Laborausstattungen sowie für bauliche Maßnahmen, die für deren Errichtung, Betrieb oder Nutzung erforderlich sind, und Ausgaben für den Erwerb bilanzseitig zu aktivierender immaterieller Vermögenswerte wie zum Beispiel Software für FuE-Zwecke, Lizenzen oder Einrichtung oder Aufbau wissenschaftlicher Datenbanken oder Dokumentationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 5 Millionen pro Vorhaben für einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten. Die Gesamtkosten Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 200.000 betragen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe, anwendungsorientierte, außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen der Grundlagenforschung.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 200.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: forschung
- €Förderbetrag: 200.000 € – 5.000.000 €