VeröffentlichtZuschuss

Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Innovationsförderung des BMEL ist ein sogenanntes Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen, Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit, Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen und zur Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder, Vorhaben zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Projektskizzen können im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen des BMEL bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Ergänzend zu den thematischen Bekanntmachungen gibt es zweimal jährlich zum 15.2. sowie 15.8. die Möglichkeit, sich für eine Förderung über die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) zu bewerben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.

Es besteht ein großes Bundesinteresse, dass das Vorhaben durchgeführt wird.

Nachweis einer substantiellen Wirtschaftsbeteiligung, notwendige Qualifikation, Mitarbeitende und Betriebsmittel sind erforderlich.

Nicht förderfähig

  • Das Projekt darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Zweimal jährlich zum 15.2. sowie 15.8. Möglichkeit zur Antragstellung.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, unternehmen