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Förderung von Gründungen aus den saarländischen Hochschulen

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Saarland unterstützt Hochschulen bei der Förderung von Gründungsvorhaben durch Zuschüsse.

Programmdetails

Das Saarland unterstützt Sie als Hochschule beziehungsweise Technologietransferstelle bei Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmergeistes an Hochschulen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie bekommen die Förderung für Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Gründern und Gründungswilligen an saarländischen Hochschulen in der Ideen-, Vorbereitungs- und Umsetzungsphase der Unternehmensgründung sowie Maßnahmen zur Unterstützung von aus den Hochschulen und ihrem Umfeld heraus gegründeten jungen Unternehmen in der Start-, Festigungs- und Produktivphase der Gründung. Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses. Aus den EFRE-Mitteln erhalten Sie maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind saarländische Hochschulen beziehungsweise Technologietransferstellen mit Sitz im Saarland.

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium.

Förderregion

Saarland

Antragsberechtigt

Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstitute.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Saarland
  • iAntragsteller: privatperson, verein, gemeinnuetzig, unternehmen, stiftung