VeröffentlichtZuschuss
Internationale Jugendarbeit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Die Bundesregierung fördert internationale Programme, die Jugendlichen und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe Begegnungen und Zusammenarbeit ermöglichen.
Programmdetails
Die Bundesregierung fördert internationale Programme, die Jugendlichen und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe Begegnungen und Zusammenarbeit ermöglichen. Ziel ist es, jungen Menschen im Alter von 8 bis 26 Jahren Lernerfahrungen in anderen Ländern zu vermitteln, Vorurteile abzubauen und den Zugang zu internationalen Begegnungen zu erleichtern. Dabei werden Begegnungs- und Austauschprogramme sowohl im In- als auch im Ausland unterstützt, begleitet von Maßnahmen zur Umsetzung bilateraler Vereinbarungen, EU-Verordnungen und der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik des Bundes. Die Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes sind für gemeinnützige zentrale Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie deren Untergliederungen vorgesehen. Lokale oder regionale Jugendorganisationen können sich an ihren bundeszentralen Träger oder an die zuständige Oberste Landesjugendbehörde, also das Landesministerium für Jugendfragen, wenden, um Förderungen zu beantragen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbände, Bildungsstätten, andere Organisationen und Institutionen der Jugendbildung und Jugendsozialarbeit, kommunale Jugendämter