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Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis)

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Unternehmen in Sachsen-Anhalt können Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Treibhausgasemissionen erhalten.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der De-minimis-Verordnung. Gefördert werden gebäudebezogene und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe des Zuschusses bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen, 35 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für große Unternehmen beträgt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen der Tabakindustrie.

Die Maßnahme muss in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden, und es muss ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachgewiesen werden.

Nicht förderfähig

  • Ausschlüsse umfassen unter anderem Maßnahmen zur Einhaltung von Unionsnormen
  • den Erwerb gebrauchter Anlagen
  • Demonstrationsprojekte und den Erwerb von Kraftfahrzeugen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestandsaufnahme von einem Sachverständigen,Nachweis eines Energieaudits oder Energiemanagementsystems

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Kleine, mittlere und große Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: ab 20.000 €
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (De-minimis) – Förderprogramm | FörderBase