VeröffentlichtZuschuss

Innovationsprogramm Straße

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Verkehrsinfrastruktur.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des „Innovationsprogramms Straße“. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern sichere und verlässliche Straße, intelligente Straße, nachhaltige Straße. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Es werden Förderbekanntmachungen mit thematischen Schwerpunkten zu den einzelnen Innovationsfeldern veröffentlicht. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachungen können Sie Förderanträge einreichen. Abseits der Schwerpunkte können Sie Projektskizzen aus dem Themenkreis der Gesamtprogrammatik „Innovationsprogramm Straße“ einreichen. Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag stellen Sie bei der vom BMDV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Nicht förderfähig

  • Es gibt keine spezifischen Ausschlüsse erwähnt.

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, unternehmen