VeröffentlichtZuschuss

Projektförderung

Hermann Reemtsma Stiftung

Geprüft vor 45 Tagen

Die Hermann Reemtsma Stiftung unterstützt Projekte in den Bereichen Kultur und Soziales mit dem Ziel, einen nachhaltigen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.

Programmdetails

Die Hermann Reemtsma Stiftung hat sich darauf spezialisiert, Projekte Dritter in den Bereichen Kultur und Soziales zu unterstützen. Gegründet mit dem Ziel, kulturelles Erbe zu bewahren und bedeutende soziale Initiativen zu fördern, richtet die Stiftung ihre Aufmerksamkeit auf Projekte, die einen nachhaltigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Im Kulturbereich konzentriert sich die Stiftung auf die Baudenkmalpflege, Restaurierung, den Kulturerhalt sowie den Ankauf von Kunstwerken für Museen. Im sozialen Bereich werden Projekte gefördert, die die frühkindliche Förderung, die Stärkung des ländlichen Raums, das Empowerment von Frauen, die Unterstützung von Wohnungslosen und die Hospizarbeit betreffen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, wobei die Höhe der Fördermittel je nach Projektgröße von einigen Tausend Euro bis zu einer Million Euro variieren kann. Von den Antragstellern erwartet die Stiftung ein hohes Maß an Engagement und Überzeugung für ihr Projekt.

Voraussetzungen

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften.

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 1.000.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Stichtage für die Anträge sind der 1. März und der 1. September eines Jahres.

Förderregion

NorddeutschlandOstdeutschlandvereinzelt in Polen und England

Antragsberechtigt

gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, wie Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Norddeutschland, Ostdeutschland, vereinzelt in Polen und England
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, stiftung, verein, kommune
  • Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €