VeröffentlichtZuschuss

Förderprogramm Messen und Ausstellungen

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen Messen.

Programmdetails

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen bei der Teilnahme an internationalen und überregionalen, auf internationale Märkte ausgerichteten Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Dazu gehören auch Präsenzteilnahmen an hybriden Messen und Ausstellungen. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Standflächenmiete sowie alle mit der Messe verbundenen und vom Messeveranstalter direkt in Rechnung gestellten Dienstleistungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinstunternehmen bis zu 50 Prozent, kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000. Als Unternehmen, das zum Zeitpunkt des Beginns der Messe oder Ausstellung nicht älter als 5 Jahre ist und sich auf einem Messestand oder auf einer Ausstellung präsentiert, können Sie alternativ eine pauschale Start-up-Förderung in Höhe von EUR 2.000 erhalten, falls die Standardförderung unter diesem Betrag liegen würde. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 1.000. Sie können mit Ihrem Unternehmen pro Kalenderjahr eine Förderung für höchstens 3 Messeteilnahmen erhalten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 6.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 1.000 € – 6.000 €