VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Das BMBF fördert Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Zentralasien. Gefördert werden Forschungs- und Innovationsaktivitäten in 9 verschiedenen Modulen, die im Rahmen von weiteren spezifischen Förderaufrufen umgesetzt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten können. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern.

Nicht förderfähig

  • Keine indirekten Beihilfen an Unternehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Kooperationsvereinbarung

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein