VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF fördert Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Zentralasien. Gefördert werden Forschungs- und Innovationsaktivitäten in 9 verschiedenen Modulen, die im Rahmen von weiteren spezifischen Förderaufrufen umgesetzt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten können. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften und andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern.
Nicht förderfähig
- •Keine indirekten Beihilfen an Unternehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Kooperationsvereinbarung
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein