VeröffentlichtZuschuss

Filmförderung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Geprüft vor 37 Tagen

Die Bundesregierung fördert den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft mit rund 44 Millionen Euro jährlich. Ziel ist es, die Struktur der deutschen Filmwirtschaft zu sichern und die Qualität sowie Vielfalt des deutschen Filmschaffens zu erhalten.

Programmdetails

Die Filmförderung in Deutschland wird durch das Filmförderungsgesetz (FFG) geregelt. Das BAFA stellt vorläufige Projektbescheinigungen und Bescheinigungen aus, die bestätigen, dass ein Film den Voraussetzungen der Paragraphen 41, 42 und 44 oder den Paragraphen 43 und 44 entspricht und somit als deutscher Film gilt. Diese Bescheinigungen sind Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln durch die Filmförderungsanstalt (FFA). Bei Anträgen sind kulturelle Kriterien zu beachten, und bei Koproduktionen sind spezifische Nachweise erforderlich. Deutschland hat zudem internationale Koproduktionsabkommen, die den Austausch von Filmen fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Filmschaffens erhöhen sollen.

Admin: Formular-Schema

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 44.000.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
laufend

Antragsberechtigt

Produzenten und Unternehmen der deutschen Filmwirtschaft

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Keine Einschränkung
  • iAntragsteller: unternehmen, sonstige
  • Förderbetrag: bis 44.000.000 €