VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Zuschüsse für die Digitalisierung im öffentlichen Gesundheitsdienst zur Stärkung des Infektionsschutzes.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt Ihre Vorhaben, die den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft erhöhen. Gefördert werden technische und prozessuale Modernisierungsmaßnahmen in Modellprojekten, die den ÖGD besonders in Hinblick auf den Infektionsschutz stärken und modernisieren. Der Digitalisierungsgrad wird anhand eines Reifegradmodells zur Digitalisierung des ÖGD gemessen. Im Fokus stehen alle Akteure, die dem ÖGD in Kommunen, Landkreisen oder Ländern zuzuordnen sind. Maßnahmen sind beispielsweise: vorbereitende Maßnahmen, Beratungsdienstleistungen, IT-Sicherheitstests, projektbezogener Einsatz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aufbau und Entwicklung von Infrastrukturen oder Software. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen. Grundlage für die Ermittlung des Zuschussbetrags ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. Der Fehlbedarf ist von den Antragstellenden zu ermitteln. Der Zuschussbetrag entspricht zu 100 Prozent dem förderfähigen Fehlbedarf. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag und ergänzende Unterlagen und Nachweise schriftlich und digital bei der VDI / VDE Innovation + Technik GmbH ein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gehören.
Weitere Voraussetzungen sind eine Selbsteinschätzung des digitalen Reifegrads, fristgerechter Projektstart und die Bereitschaft zur Teilnahme an inhaltlichem Austausch.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind IT-Dienstleister des Bundes
- •der Länder oder der Kommunen sowie weitere Unternehmen oder Dritte
- •die zur Planung und Umsetzung förderfähiger Maßnahmen beauftragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag,Ergänzende Unterlagen und Nachweise
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Hinweise zur Frist
- Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2026 mit mehreren Förderaufrufen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), einschließlich kommunaler Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune