VeröffentlichtZuschuss
Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Unternehmen können Zuschüsse für die nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen erhalten.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen an Küstenschiffen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Antriebssystemmodernisierung (saubere beziehungsweise emissionsfreie Antriebssysteme), Maßnahmen zur Schadstoffminderung (Einbau von Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Antriebssystemen von in Fahrt befindlichen Küstenschiffen) und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Antriebssystems. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zur Antriebssystemmodernisierung für emissionsfreie Antriebe bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, bis zu 75 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 70 Prozent für große Unternehmen sowie für saubere Antriebe bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 55 Prozent für mittlere Unternehmen und 50 Prozent für große Unternehmen, Maßnahmen zur Schadstoffminimierung bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 50 Prozent für mittlere Unternehmen und 40 Prozent für große Unternehmen sowie für Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen, 40 Prozent für mittlere Unternehmen und 30 Prozent für große Unternehmen. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag können Sie auf der Grundlage von separat veröffentlichten Förderaufrufen stellen. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme an die TÜV Rheinland Consulting GmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen als Eigentümer eines Küstenschiffes, das in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen ist und eine förderfähige Flagge führt.
Das Schiff muss gewerblich genutzt werden.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge der Fischerei
- •Traditionsschiffe
- •Sportboote sowie Staatsschiffe
- •die zu hoheitlichen Zwecken eingesetzt werden.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen (natürliche und juristische Personen in Privatrechtsform)