VeröffentlichtZuschuss
Künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit
Stiftung Erlebnis Kunst
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien.
Programmdetails
Die Stiftung Erlebnis Kunst unterstützt künstlerische und kunstpädagogische Vermittlungsarbeit im Bereich Bildende Kunst, Theater, Musik und Neue Medien. Die unterstützten Projekte sollen die Kunstwerke, das Wissen um diese und Möglichkeiten eigener Erfahrungen im künstlerischen Handeln und Interpretieren erlebnisintensiv und nachhaltig in Zusammenhang bringen, zum Beispiel in intermedialen Verbindungen oder mittels besonderer pädagogischer Vermittlungskonzepte. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein kreatives, innovatives, originäres und reflektiertes Konzept im Umgang mit Kunst und interpretierender Erfahrung erkennen lassen. Die Jury der Stiftung Erlebnis Kunst legt bei der Vergabe der Unterstützung besonderen Wert auf folgende Kriterien: - Neben Kunstvermittler:innen sollten Künstler:innen in die Projekte einbezogen werden und schon vorhandene oder entstehende Kunstwerke deren Hauptgegenstand sein. - Relevant sind die Qualität und Originalität der Kunstwerke oder künstlerischen Konzepte, mit denen das Erlebnis Kunst vermittelt wird. Ausschlaggebend für die Bewilligung von beantragten Mitteln ist nicht primär der sozialpädagogische Anspruch eines Projektes. - Die Stiftung unterstützt vor allem Projekte, die thematisch originell, innovativ und von bedeutendem Interesse für die Gegenwart sind. Zielgruppen der Kunstvermittlung können Kinder und Jugendliche sein, Erwachsene und Senioren, Familien und Randgruppen (Inklusion). Die Projekte können von einem sozial integrativen Bestreben getragen sein, das heißt Menschen aus sozial schwachen und bildungsfernen Schichten einbeziehen.
Voraussetzungen
Gefördert werden können Projekte von Organisationen und Gruppen, öffentliche und privat organisierte Einrichtungen, die gemeinnützig und ohne Gewinn arbeiten, und bei denen Kunstvermittlung als künstlerische und kunstpädagogische Arbeit im Zentrum des gemeinnützigen Engagements stehen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- 1. April oder vor dem 1. Oktober
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine