VeröffentlichtZuschuss
Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus
Land Sachsen-Anhalt
Das Programm unterstützt gezielt Projektideen, die der Stärkung des jüdischen Lebens im Land dienen und dieses sichtbar machen.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt verfügt über einen großen Reichtum an jüdischer Kultur und Geschichte. Inzwischen entfaltet sich jüdisches Leben wieder neu und bereichert unser Land in seiner Vielfältigkeit. Die Landesregierung hat am 6. Oktober 2020 das „Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus“ beschlossen, um das jüdische Leben in Sachsen-Anhalt zu schützen und weiter zu stärken. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Die Zuwendung wird als Projektförderung gewährt. Diese kann als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 v.H. bewilligt werden. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können jederzeit gestellt werden.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine