VeröffentlichtZuschuss
Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt intersektorale Gesundheitsnetzwerke bei der digitalen Vernetzung.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk dabei, sich mithilfe von digitalen und telemedizinischen Anwendungen mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zu vernetzen. Sie erhalten die Förderung für Sachausgaben für Hard- und Software, für konkret zu benennende digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Implementierungen zur digitalen Vernetzung und Kommunikation der Mitglieder Ihres intersektoralen Gesundheitsnetzwerks untereinander und/oder direkt mit den Patientinnen und Patienten. Außerdem erhalten Sie eine Förderung für projektbezogene Personalausgaben sowie für Gemeinkosten auf die förderfähigen direkten projektbezogenen Personalausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 200.000 für maximal 24 Monate.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen, die aus mindestens 8 hessischen Unternehmen/Mitgliedern bestehen und mindestens 2 Gesundheitssektoren zugeordnet werden können.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Konsortialvertrag,Kooperationsvertrag,Vereinssatzung,Gesellschaftervertrag
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
intersektorale Gesundheitsnetzwerke
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- €Förderbetrag: 25.000 € – 200.000 €