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Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Richtlinie FÖJ)

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt anerkannte Stellen bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als anerkannte Stelle bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Sie erhalten die Förderung für Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Teilnehmenden, vor allem für Gewährung von Taschengeldern und Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt monatlich pauschal zwischen EUR 390,00 und EUR 482,00, abhängig von der Gewährung von Unterkunft und Verpflegung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Stellen des FÖJ, die über eine geeignete Einsatzstelle im Bereich des Natur- und Umweltschutzes verfügen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
390 € – 482 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

Anerkannte Stellen des FÖJ, insbesondere Verbände, Vereine, Stiftungen, Kommunen und Einrichtungen der Jugendbildung.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: verein, stiftung, kommune
  • Förderbetrag: 390 € – 482 €