VeröffentlichtZuschuss
Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Richtlinie FÖJ)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt anerkannte Stellen bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als anerkannte Stelle bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Sie erhalten die Förderung für Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Teilnehmenden, vor allem für Gewährung von Taschengeldern und Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt monatlich pauschal zwischen EUR 390,00 und EUR 482,00, abhängig von der Gewährung von Unterkunft und Verpflegung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Stellen des FÖJ, die über eine geeignete Einsatzstelle im Bereich des Natur- und Umweltschutzes verfügen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 390 € – 482 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen
Antragsberechtigt
Anerkannte Stellen des FÖJ, insbesondere Verbände, Vereine, Stiftungen, Kommunen und Einrichtungen der Jugendbildung.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen
- iAntragsteller: verein, stiftung, kommune
- €Förderbetrag: 390 € – 482 €