VeröffentlichtZuschuss
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung Wohngebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Aktualisiert vor 19 Tagen
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Programmdetails
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Es werden Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen, zur Errichtung oder Erweiterung von Gebäudenetzen sowie zur Installation energieeffizienter Anlagentechnik gefördert.
Voraussetzungen
Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- –
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2023
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Eigentümer von Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: verein, kommune, unternehmen, soziale_einrichtung
- €Förderbetrag: –