VeröffentlichtZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung Wohngebäude

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Aktualisiert vor 19 Tagen

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Programmdetails

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zu den Wohngebäuden gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Es werden Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen, zur Errichtung oder Erweiterung von Gebäudenetzen sowie zur Installation energieeffizienter Anlagentechnik gefördert.

Voraussetzungen

Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2023

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Eigentümer von Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: verein, kommune, unternehmen, soziale_einrichtung
  • Förderbetrag: